Verfahrensdokumentation
Bereits seit 2018 sind Unternehmen verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation anzufertigen.
Die Verfahrensdokumentation zeigt dem Betriebsprüfer detailliert alle Schritte im Prozess der Finanzabwicklung auf. Ab 2019 finden aktive Prüfungen der Unterlagen durch das Finanzamt und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften statt.
Die Buchhaltung muss nicht mehr nur inhaltlich stimmen, auch der Ablauf muss bis ins kleinste Detail nachvollziehbar sein.
Wir möchten Sie auf diesem Wege darauf hinweisen, Ihre Dokumentation zu überprüfen bzw., falls noch keine vorhanden ist, diese schnellstmöglich zu erstellen.
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen. Die Verpflichtung zu einer geschlossenen Verfahrensdokumentation ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift der Finanzverwaltung zur Einhaltung der Richtlinien nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Bei Nicht-Umsetzung liegt bei einer Prüfung ein formeller Mangel in der Buchführung vor und kann Strafzahlungen oder Schätzungen zur Folge haben. Die Umsetzung bzw. Erstellung der Verfahrensdokumentation ist durch Sie selbst durchzuführen. Spezialisierte Unternehmen, Mustervorlagen oder entsprechende Software kann Ihnen dabei behilflich sein. Gern bieten wir Ihnen an, Sie dabei zu unterstützen.
Inhalt und Aufbau einer Verfahrensdokumentation: