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Entlastungspaket
Welche Steuererleichterungen kommen:

Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des steuerfreien Grundbetrages bei der Einkommensteuer um 363 € auf 10.347 € vor. 
Hinzu kommt eine Anhebung des Arbeitnehemerpauschbetrages für Werbungskosten von 1.000 € auf 1.200 €. Beides gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Hinzu kommt die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um drei Cent auf 38 Cent. 

Weitere Beschlüsse im Überblick:

9-Euro-Ticket für ÖPNV ab Juni:
In den Sommermonaten Juni, Juli und August wird es ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr geben - und zwar für jeweils neun Euro pro Monat. Das Ticket soll bundesweit für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr gelten. Wer eine Dauerkarte hat, soll die Differenz zum 9-Euro-Ticket erstattet bekommen. Der Bund zahlt den Ländern für die Umsetzung des Tickets 2,5 Milliarden Euro.
Entlastungen an der Zapfsäule mit Tankrabatt:
Für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit knapp 30 Cent je Liter, für Diesel sind es 14 Cent je Liter.

300 Euro Zuschuss für Energiekosten:
Erwerbstätige, Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte bekommen einmalig 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten - und zwar ab dem 1. September. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei den Selbständigen gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen. 

Kinderbonus in Höhe von 100 Euro:
Das Kindergeld wird im Juli einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Damit wird sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einnahmen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien:
Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. Der Sofortzuschlag gilt als Vorstufe der Kindergrundsicherung, die im kommenden Jahr eingeführt werden soll.

Zuschläge für Bezieher von Hartz-IV und Arbeitslosengeld:
Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es ebenfalls im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.

Entlastung der Stromkunden durch Wegfall der EEG-Umlage:
Zum 1. Juli entfällt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.