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Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht

Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie können daher elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

weitere Informationen auch unter BZSt/ Wirtschaftsidentifikationsnummer